Kreishandwerkerschaft Anhalt Dessau - Roßlau / Wittenberg   

Was ist Handwerk?
 

Das Handwerk ist - gemessen an seinem Beitrag zur Bruttowertschöpfung - nach der Industrie der zweitgrößte Wirtschaftszweig in der Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund seiner spezifischen Voraussetzungen ist das Handwerk in besonderem Maße in der Lage, mit einem differenzierten Leistungsangebot auf den individuellen Bedarf einzugehen. Handwerkliche Unternehmen decken den Bedarf an individuellen Lieferungen und Leistungen sowohl für den privaten Verbraucher als auch für Industrie, Handel, öffentliche Hand usw. Im Allgemeinen überwiegt in den Handwerksbetrieben das personale Element.

Die Zugehörigkeit zum Handwerk wird in der Bundesrepublik weder durch die Betriebsgröße, noch durch die Zahl der Beschäftigten oder durch die Höhe des Umsatzes bestimmt. Nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) zählt ein Gewerbebetrieb dann zum Handwerk, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und zu einem der Gewerbe gehört, die in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt sind. Dann wird der Betrieb in die Handwerksrolle, die bei der Handwerkskammer geführt wird, eingetragen.

 

     

Handwerkspolitik vor Ort - gemeinsam sind wir stark!
 
Wir brauchen eine starke Berufsvertretung, um ein Partner für die Landkreise, Städte und Gemeinden zu sein, zum Beispiel bei der Unterstützung der kommunalen Wirtschafts- förderung, bei Ausschreibungen sowie Vergabe von Aufträgen.

Die Handwerksbetriebe sorgen durch ihren Innungsbeitritt für die notwendige Stärke und tragen so zur Förderung des Handwerks in ihrem regionalen Umfeld bei.

Das Handwerk schafft Arbeits- und Ausbildungsplätze:

Den Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen sollte daher im eigenen Interesse an einer guten Entwicklung des ortsansässigen Handwerks gelegen sein, und den politischen und verwaltungsrechtlichen Rahmen für diese Entwicklung unbürokratisch schaffen. Deshalb reden Sie mit der Kreishandwerkerschaft - wir sind Ihre Partner zum Wohle des ortsansässigen Handwerks.

Nur wer Innungsmitglied ist, kann die Leistungen in Anspruch nehmen.

Bei Vergaben das einheimische Handwerk berücksichtigen

Es ist selbstverständlich, dass wie jeder andere wirtschaftlich Denkende auch, öffentliche Auftraggeber im Interesse ihrer Bürger Wert darauf legen müssen, sparsam zu haushalten. Eine Reihe von Vorschriften zwingen den öffentlichen Auftraggeber dazu, jeweils den preisgünstigsten Anbieter von Waren oder Leistungen zu beauftragen. Es ist nun nicht immer eindeutig klar, welcher von mehreren Anbietern der preisgünstigste ist. Der Preis allein gibt hierüber keineswegs abschließend Auskunft.

Einheimische Handwerksunternehmer zahlen in ihrer Heimatgemeinde die Gewerbesteuern. Sie geben überwiegend einheimischen Mitarbeitern Arbeits- und Ausbildungsplätze. Auch diese Mitarbeiter tragen durch Steuern, Gebühren und ihren gesamten Konsum zur Stärkung der Gemeindefinanzen bei. Diese positiven finanziellen Auswirkungen im Falle der Auftragsvergabe an ortsansässige Unternehmer werden viel zu wenig berücksichtigt.

Der Handwerker am Ort ist mit der Qualität seiner Arbeit im besonderen Maße auf den guten Ruf seines Unternehmens angewiesen. Ihm kann es nicht nur um einen einzigen lukrativen Auftrag gehen. Er muss an die Zukunft seines Betriebes und dessen Arbeits- und Ausbildungsplätze denken. Der einheimische Betrieb ist im Falle auftretender Schäden oder späterer Ergänzungs- und Renovierungsarbeiten rasch und verhältnismäßig kostengünstig wieder an die Baustelle zu holen. Für den auswärtigen Betrieb ist eine Schadenersatz- forderung unter Umständen günstiger als die Ausführung einer Mängelbeseitigung.

Verantwortungsbewusste Kommunalpolitiker und Mitarbeiter der Verwaltung werden diese Gesichtspunkte sicher häufig auch mit in ihre Überlegungen bei Ausschreibungen einbeziehen. Die Kreishandwerkerschaft vertritt jedoch auf Grund ihr vielfältig zugehender Informationen die Auffassung, dass dies in manchen Kommunen in noch nicht zufrieden- stellendem Maße geschieht. Die Beauftragung auswärtiger Firmen geschieht - so wird immer wieder zur Entschuldigung vorgetragen - häufig nur deshalb, weil für Spezialarbeiten ortsansässige Formbetriebe nicht bekannt sind und der auswärtige Großbetriebe mehr Finanzmittel zur Verfügung hat, um sich überall bekanntzumachen. Auch hier soll diese Information Hilfe für alle die sein, die im Vergabewesen Entscheidungen vorzubereiten oder zu treffen haben.