Kreishandwerkerschaft Anhalt Dessau - Roßlau / Wittenberg   

Billigangebote können teuer werden
 
Zehn Prüfsteine für Leistungsversprechen

Billigangebote können teuer werden

Angebote für handwerkliche Leistungen sind Leistungsversprechen. Über eine gute Arbeit entscheidet schon die Auftragsvergabe. Wer Billigangeboten den Zuschlag gibt, um Kosten zu sparen, riskiert billige Arbeit. Das kann teuer werden. Schlechte Ausführungen und frühzeitig auftretende Schäden sind die Folgen.

Qualitätsarbeit ist ihren Preis wert

Diese Prüfsteine sollen Auftraggebern helfen, Angebote sorgfältig zu planen und zu prüfen.


 
  1. Prüfen Sie Angebote sorgfältig. Vergeben Sie Aufträge nicht voreilig an die unter dem Strich billigste Offerte. Ein Angebot ist zunächst ein Leistungsversprechen.
     
  2. Kennen Sie die Leistungsfähigkeit der Anbieter? Wenn Sie den Anbieter nicht persönlich kennen, fragen Sie die örtliche Innung oder die Kreishandwerkerschaft, ob er als leistungsfähiger Meisterbetrieb bekannt ist. Ortsfremde Firmen sind häufig nicht mehr greifbar, wenn Mängel zu beseitigen sind.
     
  3. Geben Sie einheitliche Leistungsbeschreibungen vor und prüfen Sie einzelnen Angebotspositionen. Fachlich genaue Leistungsbeschreibungen schließen Missverständnisse in Angeboten aus. So können Sie Angebote besser prüfen und im Einzelnen vergleichen.
     
  4. Das Preis-Leistungsverhältnis muss stimmen. Nicht das billigste Angebot ist das beste. Prüfen Sie extrem teure und billige Offerten besonders kritisch. Als Richtlinie gilt: Das technisch, wirtschaftlich und gestalterisch annehmbarste Angebot erhält den Zuschlag ( Auszug aus § 25 VOB / A )
     
  5. Klären Sie die Ursachen von Preisdifferenzen. Die häufigsten Ursachen: niedrige Werkstoffkosten durch minderwertiges Material, geringe Zeitansätze für Einfachausführungen mit unausbleiblichen Folgeschäden, niedrige Löhne für wenig qualifiziertes Personal. Überprüfen Sie die vertragsgerechte Ausführung der Arbeit.
     
  6. Festpreis je Mengeneinheit. Üblich ist ein Einheitspreis je Quadratmeter, Meter oder Stück. Nur in Ausnahmefällen wird ein Stundenverrechnungspreis vereinbart.
     
  7. Der Stundenverrechnungspreis.
    Meisterbetriebe haben unterschiedliche Kosten und Stundenverrechnungspreise. Belegt und überprüfbar ist aber die durchschnittliche Zusammensetzung des Stundenverrechnungspreises: Lohn, Werkstoffen, Gemeinkosten, Sonderkosten, Betriebsergebnis.
     
  8. Zu einem guten Angebot gehört mehr. Vergleichen Sie auch ausgeführte Objekte und den Service: technische, bauphysikalische und gestalterische Beratung. Dazu gehört die selbstverständliche Gewährleistung der Anbieter.
     
  9. Planen Sie regelmäßige Instandsetzungsarbeiten.
    Halten Sie so Ihre Kosten in Grenzen. Rechtzeitige Instandsetzungsarbeiten sind preiswerter als die Behebung größerer Schäden. Planen Sie mit ihrem Meisterbetrieb einen Instandsetzungsrhythmus.
     
  10. Qualitätsarbeit ist ihren Preis wert.
    Planen und prüfen Sie die Angebote sorgfältig. Lassen Sie sich ggfs. von einem Sachverständigen beraten. Der Sachverständige nennt Ihnen die Kreishandwerkerschaft. Bedenken Sie: Qualitätsarbeit ist letzlich billiger als ein "billiges Leistungsversprechen".

Übernehme noch handwerkliche Nebenbeschäftigung

Vorsicht vor diesen verlockenden Angeboten! In den meisten Fällen verbirgt sich dahinter ein Schwarzarbeiter, der mit gesalzenen Stundenlöhnen aufwartet.

Was zunächst als preiswert gilt, stellt sich später vielfach als Pfuscharbeit heraus und der Auftraggeber hat das Nachsehen. Gewiss gibt es auch beim Handwerksbetrieb hier und da mal einen Grund zur Beanstandung. Nur hat man dann gegenüber dem Betrieb die gesetzliche Handhabe, die Beseitigung des Mangels oder Wandlung, Minderung der Vergütung oder gar Schadenersatz zu verlangen. Wie sieht es mit der Frage der Gewährleistung bei Schwarzarbeit aus, wer zahlt? Was geschieht im Unglücksfall? Die Berufsgenossenschaft dürfte hier am allerwenigsten einspringen.

Sie sehen, dass derjenige, der einen Auftrag an Schwarzarbeiter vergibt, auch das volle strafrechtliche Risiko zu tragen hat. Daraus können im Einzelfall ziemliche Sach- und Personenschäden erwachsen, deren Größenordnung in die Tausende gehen kann. Bei einem Verkehrsunfall, der z. B. auf die Inspektion eines Autobastlers zurückzuführen ist, könnte das eine teure Suppe werden. In den wenigsten Fällen dürfte es dann gelingen, die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schwarzarbeiter geltend zu machen, geschweige einen Geldanspruch einzutreiben.

Aber ganz abgesehen davon, bringt man als Auftraggeber auch den Schwarzarbeiter in eine gesetzwidrige Situation. Nach § 1 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks kann derjenige mit einem Bußgeld bis zu € 50.000,- belangt werden, der ein stehendes Gewerbe ausübt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein. Weiter muss der Gewerbetreibende sein Gewerbe beim Ordnungsamt der Gemeinde angemeldet haben, das schreibt wiederum zwingend die Gewerbeverordnung vor.

Schließlich machen sich beide, sowohl der Auftraggeber als auch der Schwarzarbeiter als Auftragnehmer, nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit strafbar.

Man sollte es sich also gut überlegen, ob man wegen ein paar Euros, die man zu sparen glaubt, Risiken eingeht, deren Folgen man nie im Voraus übersehen kann.

Schwarzarbeit ist ein Volksübel, durch das dem Staat und den Sozialversicherungsträgern jährlich Milliarden in Form von entzogener Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen verlorengehen.

Jeder Einzelne von uns muss es sich gefallen lassen, dass er diese fehlenden Milliarden für die Schwarzarbeiter durch höhere Steuern und höhere Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge mit aufbringt.
Darum: Hände weg von Schwarzarbeit!

 

 

     

Handwerkspolitik vor Ort - gemeinsam sind wir stark!
 
Wir brauchen eine starke Berufsvertretung, um ein Partner für die Landkreise, Städte und Gemeinden zu sein, zum Beispiel bei der Unterstützung der kommunalen Wirtschafts- förderung, bei Ausschreibungen sowie Vergabe von Aufträgen.

Die Handwerksbetriebe sorgen durch ihren Innungsbeitritt für die notwendige Stärke und tragen so zur Förderung des Handwerks in ihrem regionalen Umfeld bei.

Das Handwerk schafft Arbeits- und Ausbildungsplätze:

Den Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen sollte daher im eigenen Interesse an einer guten Entwicklung des ortsansässigen Handwerks gelegen sein, und den politischen und verwaltungsrechtlichen Rahmen für diese Entwicklung unbürokratisch schaffen. Deshalb reden Sie mit der Kreishandwerkerschaft - wir sind Ihre Partner zum Wohle des ortsansässigen Handwerks.

Nur wer Innungsmitglied ist, kann die Leistungen in Anspruch nehmen.

Bei Vergaben das einheimische Handwerk berücksichtigen

Es ist selbstverständlich, dass wie jeder andere wirtschaftlich Denkende auch, öffentliche Auftraggeber im Interesse ihrer Bürger Wert darauf legen müssen, sparsam zu haushalten. Eine Reihe von Vorschriften zwingen den öffentlichen Auftraggeber dazu, jeweils den preisgünstigsten Anbieter von Waren oder Leistungen zu beauftragen. Es ist nun nicht immer eindeutig klar, welcher von mehreren Anbietern der preisgünstigste ist. Der Preis allein gibt hierüber keineswegs abschließend Auskunft.

Einheimische Handwerksunternehmer zahlen in ihrer Heimatgemeinde die Gewerbesteuern. Sie geben überwiegend einheimischen Mitarbeitern Arbeits- und Ausbildungsplätze. Auch diese Mitarbeiter tragen durch Steuern, Gebühren und ihren gesamten Konsum zur Stärkung der Gemeindefinanzen bei. Diese positiven finanziellen Auswirkungen im Falle der Auftragsvergabe an ortsansässige Unternehmer werden viel zu wenig berücksichtigt.

Der Handwerker am Ort ist mit der Qualität seiner Arbeit im besonderen Maße auf den guten Ruf seines Unternehmens angewiesen. Ihm kann es nicht nur um einen einzigen lukrativen Auftrag gehen. Er muss an die Zukunft seines Betriebes und dessen Arbeits- und Ausbildungsplätze denken. Der einheimische Betrieb ist im Falle auftretender Schäden oder späterer Ergänzungs- und Renovierungsarbeiten rasch und verhältnismäßig kostengünstig wieder an die Baustelle zu holen. Für den auswärtigen Betrieb ist eine Schadenersatz- forderung unter Umständen günstiger als die Ausführung einer Mängelbeseitigung.

Verantwortungsbewusste Kommunalpolitiker und Mitarbeiter der Verwaltung werden diese Gesichtspunkte sicher häufig auch mit in ihre Überlegungen bei Ausschreibungen einbeziehen. Die Kreishandwerkerschaft vertritt jedoch auf Grund ihr vielfältig zugehender Informationen die Auffassung, dass dies in manchen Kommunen in noch nicht zufrieden- stellendem Maße geschieht. Die Beauftragung auswärtiger Firmen geschieht - so wird immer wieder zur Entschuldigung vorgetragen - häufig nur deshalb, weil für Spezialarbeiten ortsansässige Formbetriebe nicht bekannt sind und der auswärtige Großbetriebe mehr Finanzmittel zur Verfügung hat, um sich überall bekanntzumachen. Auch hier soll diese Information Hilfe für alle die sein, die im Vergabewesen Entscheidungen vorzubereiten oder zu treffen haben.